Allgemeine Geschäftsbedingungen von Promefeus – Grilled Events – Timothy Strohmann – AGB.pdf Download
- Gegenstand und Geltung
- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Promefeus – Grilled Events – Timothy Strohmann (im Nachfolgenden Promefeus genannt) und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Promefeus hiermit ausdrücklich.
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ebenfalls allen Verträgen zugrunde, die unsere Bestellung oder unseren Einkauf von Dienstleistungen und Waren in anderen Unternehmen oder sonstigen Auftragnehmern (Lieferanten) zum Gegenstand haben.
- Vertragsabschluss
- Angebote und Ausarbeitungen, welche von Promefeus für den Kunden erstellt, sind in der Regel kostenfrei und unverbindlich.
- Die Buchung einer Leistung von Promefeus kann nur schriftlich erfolgen. Alle mündlichen Buchungen haben keinen Bestand.
- Ein gesetzlich bindender Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmebestätigung durch Promefeus an den Auftraggeber zustande. Die Zustellung dieser schriftlichen Annahmebestätigung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung.
- Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot von Promefeus. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
- Promefeus verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen.
- Zahlungsbedingungen und -fristen
- Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
- Promefeus nimmt kein Bargeld entgegen. Alle Zahlungsabwicklungen haben elektronisch zu erfolgen.
- Die Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu tätigen.
- Nach Erhalt der Rechnung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
- Nach schriftlicher Buchung der Veranstaltung durch den Auftraggeber wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises fällig.
- Anzahlungen werden nicht verzinst.
- Eine Rechnung über den Restbetrag erfolgt nach Abschluss des Events.
- Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die anschließend auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung von Promefeus. Promefeus ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihre Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
- Es besteht keine Leistungspflicht von Promefeus, wenn fällige Leistungen des Kunden nicht erbracht wurden.
- Warenangebot
- Das umfangreiche Sortiment von Promefeus ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Produkte oder Gerichte vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich Promefeus ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
- Gewährleistung/Pflichten
- Der Kunde versichert, dass die Teilnehmer der Teambuilding-Aktivitäten nüchtern und volljährig sind oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen.
- Rücktritt durch Promefeus
- Promefeus hat das Recht zu jedem Zeitpunkt eine Veranstaltung zurückzugeben, insbesondere wenn höhere Gewalt die Umsetzung einer Veranstaltung unmöglich macht.
- Für jeden Fall des Rücktrittes von Promefeus wird die Haftung von Promefeus gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
- Rücktritt oder Teilnehmerverminderung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann jederzeit vor Leistungsbeginn durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Promefeus.
- Bei einem kompletten Rücktritt von der Veranstaltung sind folgende Kosten vom Auftraggeber zu entrichten:
- 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Nettopreises
- 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Nettopreises
- 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Nettopreises
- 7 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn 100% des Nettopreises
- Sollten externe Dienstleister, wie z.B. Hotels, Locations oder Getränkelieferanten andere Stornierungsbedingen haben, sind diese Kosten vom Auftraggeber zutragen.
- Sollte der Kunde eine Teilnehmerverminderung, vornehmen ist diese bis zu 5% der Gesamtteilnehmerzahl kostenlos. Ab mehr als 5% Verminderung der Gesamtzahl wird ein Abschlag von 80% pro Teilnehmer auf den Personenpreis fällig.
- Wird die Leistung von Promefeus durch Witterungsbedingungen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf Minderung, Rückvergütung oder Schadensersatz. Promefeus ist jedoch bemüht, das Programm so optimal wie möglich an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Organisiert Promefeus auf Veranlassung des Kunden ein Ersatzprogramm, so werden die Aufwendungen dem Kunden hierfür in Rechnung gestellt. Verzichtet der Kunde aufgrund von Witterungsbedingungen auf die Durchführung der Leistung, obwohl diese nach Einschätzung Promefeus durchführbar wäre, erfolgt keine Erstattung der entsprechenden Vergütung.
- Promefeus ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, falls die Durchführung einzelner Leistungen aufgrund der geänderten Teilnehmerzahl nicht möglich ist.
- Versicherung und Haftung
- Es wird zwischen Promefeus und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von Promefeus grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
- Die Teilnehmer sind für ihren Versicherungsschutz auf Veranstaltungen von Promefeus selbst verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder. Promefeus übernimmt explizit zu keinem Zeitpunkt die Aufsicht- und/oder Sorgfaltspflicht für Minderjährige.
- Bei der Teilnahme an Teambuilding-Aktivitäten muss jeder Teilnehmer den Haftungsausschluss unterschreiben.
- Entstehen Schäden durch mittelbar oder unmittelbar beteiligte Personen des Kunden an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen von Promefeus oder an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen der für die Veranstaltung beauftragten Partner, so haftet der Kunde für deren Wiederherstellung/Schadensbeseitigung/Reinigung.
- Die Mitnahme von Lebensmittel nach dem Event ist gestattet, aber Promefeus übernimmt nach der Übergabe der Lebensmittel an Dritte keinerlei Haftung für die Verzehrbarkeit, da Promefeus auf Transport und Lagerung keinen Einfluss mehr hat.
- Promefeus übernimmt keine Haftung für vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Plätze und Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen.
- Promefeus übernimmt keine Haftung für verkehrsbedingte Transferverzögerungen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Promefeus herbeigeführt wurden.
- Promefeus setzt voraus, dass alle Teilnehmer über mögliche Lebensmittelunverträglichkeiten und/oder Allergien Kenntnis haben. Im Zweifel bezüglich Inhaltsstoffen in Produkten und/oder Gerichten wenden Sie sich an unser Fachpersonal. Promefeus übernimmt keine Haftung für die Unwissenheit und Unverträglichkeiten von Teilnehmern.
- Entschädigung
- Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen angeführter Schlechtleistung bei der Durchführung des Vertrages vornimmt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Promefeus unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamationen können Ansprüche gegen Promefeus nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.
- Allgemeines
- Die Korrektur von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern bleibt Promefeus vorbehalten.
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wirksam sind nur schriftliche bestätigte Absprachen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Amtsgericht Langen, 63225 Langen. Der Kunde kann Promefeus nur am Firmensitz verklagen.
- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Promefeus und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Irrtum und Änderungen vorbehalten
Stand: Januar 2023

